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Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2010 beschlossen
Das Bundeskabinett hat die Anhebung der Beitragsbemessungs- grenzen (BBG) in der Sozialversicherung für 2010 beschlossen. Diese Änderungen müssen noch den Bundesrat passieren. Damit steigt voraussichtlich ab 2010 die BBG der gesetzlichen Rentenversicherung von 64.800 € auf 66.000 € jährlich an.
Welche Auswirkungen hat das auf die betriebliche Altersvorsorge?
Die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersvorsorge von bis zu 4% BBG jährlich erhöht sich somit von 2.592 € auf 2.640 €. Dies trifft aber nur auf Arbeitnehmer zu, deren Einkommen unterhalb der BBG liegt. Angestellte mit einem Einkommen über der BBG und Personen mit Unternehmereigenschaft haben jedoch zweifelsfrei einen deutlich höheren Bedarf an einer dem heuitigem Einkommen adäquaten Altersvorsorge. Diesen können sie über die Wege Unterstützungskasse oder Pensionszusage decken.
Lassen Sie sich den Bedarf ermitteln und aufzeigen, welche steuerlichen Vorteile Sie wie nutzen können, um sich im Alter abzusichern. Damit wir Ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen können kontaktieren Sie uns.

